Um Entschuldigung bitten genügt nicht;
Fehler müssen wieder gutgemacht werden

Wenn ihr euch jemandem gegenüber schlecht verhalten habt, genügt es nicht, um Entschuldigung zu bitten: ihr müsst auch den Fehler wieder gutmachen. Nur so könnt ihr euch von der Schuld befreien. Es reicht nicht, zu dem Geschädigten zu sagen: ‚Es tut mir Leid, entschuldigen Sie bitte…‘, das göttliche Gesetz verfolgt euch solange, bis ihr das zugefügte Unrecht wieder gutmacht. Ihr wendet ein: ‚Aber wenn mir der andere verzeiht?‘ Nein, so einfach lässt sich die Angelegenheit nicht regeln, denn Gesetz und Person sind zweierlei. Der Mensch verzeiht euch, aber das Gesetz nicht, es bleibt euch auf den Fersen, bis ihr Wiedergutmachung leistet. Die Person, die euch verzeiht, zeigt damit natürlich

Edelmut und Großzügigkeit, sie befreit sich von den Qualen, die sie im niederen Astralbereich fest hielten. Jesus sagte, man solle seinen Feinden verzeihen, weil der Mensch sich auf diese Weise von den negativen Gedanken und Rachegelüsten befreit, die ihn verzehren. Aber das Verzeihen regelt noch nicht die Angelegenheit, es befreit nur den Misshandelten, aber nicht den, der ihn misshandelte. Um euch zu befreien, müsst ihr eure Fehler wieder gutmachen.

Aus dem Buch »Goldene Regeln für den Alltag« von Omraam Mikhaël Aïvanhov, Kapitel 53.
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